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Terrassenüberdachung Baugenehmigung
Der große Leitfaden 2026: Regeln, Landesvorschriften, Bauantrags-Checklisten & die typischen Fehler, die 8 von 10 Bauherren teuer bezahlen
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Baugenehmigung Terrassenüberdachung: Überblick über alle Bundeslänger inkl. Landesbauordnung
| Bundesland | Regelung | Landesbauordnung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Terrassenüberdachungen im Innenbereich gelten bis zu einer Grundfläche von 30 m² als verfahrensfreie Vorhaben. Das bedeutet, dass in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich ist, sofern das Dach innerhalb des bebauten Bereichs liegt und alle weiteren baurechtlichen Vorgaben wie Abstandsflächen, Statik und Gestaltung eingehalten werden. | BW LBO (§ 50 Abs. 1, Anhang Abs. 1l) |
| Bayern | In Bayern sind Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Fläche und einer Tiefe von bis zu 3 m in der Regel verfahrensfrei. Überschreiten Fläche oder Tiefe diese Grenzen, kann ein regulärer Bauantrag notwendig werden. Maßgeblich ist dabei, dass es sich um ein Terrassendach im direkten Anschluss an das Gebäude handelt. | BayBO (Art. 57 Abs. 1g) |
| Brandenburg | Terrassenüberdachungen sind in Brandenburg bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von bis zu 4 m verfahrensfrei, sofern sie im Innenbereich liegen. Im Außenbereich gelten strengere Anforderungen, hier kann trotz gleicher Abmessungen eine Genehmigung erforderlich sein. Entscheidend ist die Lage innerhalb des Bebauungszusammenhangs. | BbgBO |
| Bremen | In Bremen gelten Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Grundfläche und einer Tiefe von bis zu 3,5 m als verfahrensfrei. Innerhalb dieses Rahmens ist normalerweise keine Baugenehmigung nötig, gleichwohl müssen die allgemeinen technischen Baubestimmungen, z. B. zur Standsicherheit und Entwässerung, weiterhin eingehalten werden. | BremLBO (PDF) |
| Hamburg | In Hamburg sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von bis zu 3 m verfahrensfrei gestellt. Damit können viele Standard-Terrassendächer ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden, solange sie sich an die Grenzen des Grundstücks, die örtliche Gestaltung und weitere baurechtliche Rahmenbedingungen halten. | HBauO |
| Hessen | In Hessen sind Terrassenüberdachungen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser) im Erdgeschoss baugenehmigungsfrei. Voraussetzung ist, dass sich die Überdachung direkt an das Gebäude anschließt und keine weitergehenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften verletzt werden, etwa zu Abstandsflächen oder Brandschutz. | HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind in Mecklenburg-Vorpommern verfahrensfrei. Innerhalb dieser Grenzen entfällt das formelle Genehmigungsverfahren, dennoch müssen Bauherren prüfen, ob etwaige nachbarschaftsrechtliche Regelungen oder spezielle Festsetzungen im Bebauungsplan zu beachten sind. | BauO M-V |
| Nordrhein-Westfalen | In Nordrhein-Westfalen gilt ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Grundfläche und bis zu 4,5 m Tiefe als verfahrensfrei. Wird eine dieser Grenzen überschritten oder liegt das Vorhaben in einem sensiblen Bereich (z. B. Außenbereich oder Denkmalschutz), kann eine Baugenehmigung nötig werden. Eine sorgfältige Prüfung der örtlichen Vorgaben ist daher empfehlenswert. | BauO NRW |
| Niedersachsen | In Niedersachsen sind Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe verfahrensfrei. Das erleichtert die Umsetzung vieler Standardlösungen, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, statische Anforderungen, Abstandsregelungen und mögliche Vorgaben aus örtlichen Satzungen einzuhalten. | NBauO |
| Rheinland-Pfalz | In Rheinland-Pfalz sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen bis zu einer Grundfläche von 50 m² genehmigungsfrei. Befindet sich das Gebäude jedoch im Außenbereich, greift diese Erleichterung nicht, und es kann ein reguläres Genehmigungsverfahren notwendig sein. Gerade bei größeren Terrassendächern lohnt sich daher eine Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde. | Infoblatt Genehmigungsfreie Bauvorhaben |
| Saarland | Im Saarland sind Terrassenüberdachungen bis zu 36 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe verfahrensfrei. Innerhalb dieses Rahmens ist keine klassische Baugenehmigung erforderlich. Dennoch sollten Bauherren vorab prüfen, ob Nachbarrechte, Grenzabstände und mögliche Gestaltungsvorgaben der Gemeinde eingehalten werden. | LBO |
| Sachsen | In Sachsen gelten Terrassenüberdachungen bis zu 30 m² Grundfläche und einer Tiefe von bis zu 3 m als verfahrensfrei. Die baurechtliche Erleichterung bedeutet, dass kein Genehmigungsantrag gestellt werden muss, solange die allgemeinen baurechtlichen Anforderungen, insbesondere zu Abstandsflächen und Standsicherheit, erfüllt sind. | SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | In Sachsen-Anhalt sind Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe verfahrensfrei. Diese Regelung erleichtert kleinere Terrassendächer, ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob etwa nachbarschaftsrechtliche Vereinbarungen oder spezielle Auflagen in Bebauungsplänen zu berücksichtigen sind. | BauO LSA |
| Schleswig-Holstein | In Schleswig-Holstein sind Überdachungen ebenerdiger Terrassen bis zu 30 m² Grundfläche und bis zu 3 m Tiefe verfahrensfrei. Die Befreiung vom Genehmigungsverfahren gilt für typische Terrassendächer, solange keine besonderen örtlichen Einschränkungen, etwa in Kur- oder Schutzgebieten, entgegenstehen. | LBO |
| Thüringen | In Thüringen ist ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe verfahrensfrei, solange es nicht im Außenbereich errichtet wird. Gerade an der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ist eine genaue Prüfung der Lage entscheidend, da dort schnell wieder eine Genehmigungspflicht entstehen kann. | ThürBO |
Warum Ihr Wohnort über den Antrag entscheidet
Wer im Internet nach „Terrassenüberdachung Baugenehmigung“ sucht, stößt oft auf widersprüchliche Aussagen. Der Grund dafür ist der deutsche Föderalismus: Baurecht ist Ländersache. Es gibt nicht ein zentrales Gesetz für Deutschland, sondern 16 verschiedene Landesbauordnungen (LBO). Was in Bayern als unkompliziertes, verfahrensfreies Projekt gilt, kann nur wenige Kilometer weiter in Thüringen bereits eine formelle Bauanzeige erfordern.
Der Unterschied liegt im Detail Jedes Bundesland definiert seine eigenen Grenzen, ab wann eine Überdachung „bedeutend“ genug für eine behördliche Prüfung ist. Während Flächenländer wie Brandenburg oft großzügige Maße (z. B. bis 30 m² und 4 m Tiefe) ohne Verfahren erlauben, schauen die Bauämter in dicht bebauten Stadtstaaten wie Bremen oder Berlin viel genauer auf die Tiefe und den Rauminhalt.
Die Lösung: Unsere große Bundesländer-Tabelle Damit Sie sich nicht durch Gesetzestexte wühlen müssen, haben wir die wichtigsten Eckdaten für Sie zusammengefasst. In der folgenden Tabelle finden Sie auf einen Blick, welche Grenzwerte (Größe, Tiefe, Abstand) exakt für Ihr Bundesland gelten und wo die Verfahrensfreiheit endet.
Inhalt
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Einleitung
Erfahren Sie alles über das Thema Terrassenüberdachungen Baugenehmigungen was Sie wissen müssen.
Die Terrassenüberdachung ist für viele Hausbesitzer der erste große Schritt in Richtung Wohnkomfort, Outdoor Living und Immobilienwertsteigerung. Was auf Pinterest so simpel aussieht – ein paar schlanke Aluminiumprofile, eine elegante Glasfläche oder robuste Polycarbonatplatten über der Terrasse – wird in der Realität schnell zum juristischen Minenfeld.
Warum?
Weil Terrassendächer in Deutschland nicht einfach nur „Dächer“ sind, sondern baurechtlich Bauwerke darstellen. Sie verändern den Charakter einer Immobilie, greifen potenziell in Abstandsflächen ein, werfen Schatten auf Nachbargrundstücke und sind statisch relevant.
Und damit sind sie für Bauämter genau das, was sie nicht für Sie sein sollten:
Ein Fall für das Baurecht.
Terrassenüberdachung ohne Bauantrag
Welche Größe ist ohne Genehmigung erlaubt?
Ob eine Terrassenüberdachung ohne Bauantrag errichtet werden darf, hängt in Deutschland nicht von einer bundesweiten Vorschrift ab, sondern ausschließlich von den Vorgaben der Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Jede Landesregierung definiert eigene Grenzwerte für Größe, Tiefe und Bauweise von verfahrensfreien Terrassendächern.
Die folgende Übersicht zeigt die maßgeblichen Regelungen der Länder und verweist auf die jeweilige Bauordnung, in der die Details festgelegt sind.
Wichtiger Hinweis zur Begriffsverwirrung in einigen Bundesländern
In Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen begegnen Bauherren häufig den Begriffen:
Innenbereich
Außenbereich
Diese Einteilung ist baurechtlich relevant:
Als Innenbereich gelten zusammenhängend bebaute Ortslagen innerhalb einer Gemeinde.
Der Außenbereich umfasst Grundstücke, die außerhalb dieser geschlossenen Bebauung liegen (z. B. Randlagen, Feldgebiete, ländliche Ortsgrenzen).
In diesen vier Bundesländern gilt daher:
„Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, benötigen Sie in der Regel immer eine Baugenehmigung – unabhängig von Größe oder Ausführung der Terrassenüberdachung.“
Da Gemeinden diese Bereiche selbst festlegen, sollten Sie vor Beginn des Projekts beim örtlichen Bauamt oder der Gemeindeplanung klären, wie Ihr Grundstück eingestuft ist. Ohne diese Information kann eine vermeintlich genehmigungsfreie Überdachung schnell zu einem formellen Schwarzbau werden.
Strafen
Welche Strafe kann das Bauen einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung haben?
Wenn Sie ohne Prüfung bauen, drohen:
| Risiko | Beschreibung | Kostenrisiko |
|---|---|---|
| Schwarzbau | Bau ohne Genehmigung | 5.000–50.000 € Bußgeld |
| Rückbauverfügung | Zwangsabriss trotz fertigem Dach | 8.000–35.000 € |
| Nachbarschaftsklage | Streit um Grenzabstand / Verschattung | Jahrelange Verfahren |
| Versicherungsprobleme | Sturm- oder Hagelschäden werden nicht ersetzt | Totalverlust möglich |
In Umfragen geben 62 % der Bauherren an, nicht zu wissen, ob ihr geplantes Terrassendach genehmigungspflichtig ist. Noch schlimmer: Viele Händler suggerieren „genehmigungsfrei“, um den Verkauf nicht zu gefährden – obwohl das in mindestens 7 Bundesländern falsch ist.
Schluss mit Halbwahrheiten
Warum dieser Ratgeber existiert
Selbstbau vs. Fachfirma: Wie sollten Sie ein Terrassendach-Projekt angehen?
Weil das Internet voller widersprüchlicher Halbwahrheiten ist oder veraltete Fakten kursieren.
Wir haben:
alle 16 Landesbauordnungen analysiert,
die Abstandsflächen-Regeln pro Bundesland geprüft,
die Unterschiede zwischen Terrassendach, Kaltwintergarten & Warmwintergarten entwirrt,
und daraus Deutschlands umfassendste Anleitung erstellt.
Am Ende dieses Guides wissen Sie mit 100% Klarheit:
Ob Sie eine Genehmigung brauchen
Welche Unterlagen Sie benötigen
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Grundlagen
Wann ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei und wann nicht?
Bevor wir in die Details der Bundesländer gehen, müssen wir die wichtigsten Begriffe des Baurechts entmystifizieren. Viele Bauherren scheitern bereits an der falschen Einordnung.
Die drei Arten von Terrassenbebauungen:
| Bauart | Beschreibung | Baugenehmigung |
|---|---|---|
| Terrassenüberdachung | Offenes Dach, mindestens eine Seite offen | In vielen Bundesländern genehmigungsfrei bis definierte m² |
| Kaltwintergarten | Verglaster, unbeheizter Raum | Oft genehmigungspflichtig |
| Warmwintergarten | Wohnraumerweiterung, beheizt | Immer genehmigungspflichtig |
Wichtig:
Viele Projekte beginnen als „Terrassendach“ und enden heimlich als Wintergarten – das ist der Klassiker für eine Abrissverfügung.
Verfahrensfrei vs. Genehmigungspflichtig
Was ist der Unterschied und worauf ist zu achten?
Die Landesbauordnungen unterscheiden grundsätzlich zwei Zustände:
Verfahrensfrei
Heißt NICHT, dass alles egal ist. Es bedeutet nur:
kein Bauantrag nötig
ABER: Bau muss trotzdem rechtskonform sein
Grenzabstand, Statik, Entwässerung, Brandschutz gelten weiterhin
Typische Freigrenzen (bundesweit Durchschnitt):
Fläche bis 30 m²
Tiefe bis 3 m
nicht geschlossen
keine Beheizung
Genehmigungspflichtig
Diese Fälle sind fast immer betroffen:
Überdachung größer als die m²-Freigrenze
seitliche Verglasungen / geschlossener Raum
Abstandsflächen < 3 m zur Nachbargrenze
Heizung / Warmwintergarten
Killerfaktoren
Die drei Killerfaktoren, die Bauherren ruinieren
Diese drei Werte entscheiden über Ihre Genehmigung:
| Faktor | Grenze | Relevanz |
|---|---|---|
| Fläche | meist 30 m² | definiert verfahrensfrei vs. genehmigungspflichtig |
| Tiefe | meist 3 m | alles darüber → Bauantrag |
| Grenzabstand | 3 m Standard | Unterschreitung → Nachbarzustimmung erforderlich |
Nachbarrecht
Nachbarrecht: Der meistunterschätzte Faktor beim Terrassendach
Wenn Sie denken, das Bauamt sei Ihr größtes Risiko, irren Sie sich.
Ihr gefährlichster Gegner wohnt drei Meter neben Ihrer Grundstücksgrenze.
In 37 % aller eskalierten Fälle begann der Konflikt mit den Worten:
„Das nimmt mir die Sonne!“
Was Bauherren nicht wissen
Nachbarn können Ihr Projekt blockieren, wenn:
der Grenzabstand unterschritten wird,
eine Verschattung entsteht,
Wasser auf deren Grundstück tropft,
Lärm- oder Blendwirkung entsteht.
In vielen Landesbauordnungen steht es nicht direkt, aber die Gerichte urteilen so:
„Bauen ist erlaubt – solange der Nachbar nichts dagegen hat.“
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Zustimmungserklärung
Die Lösung: Zustimmungserklärung
Wir empfehlen, VOR dem Bau Folgendes einzuholen:
Nachbarzustimmung Terrassendach
Diese sollte enthalten:
Lageplan
Maße
Entwässerungsrichtung
Unterschrift des Eigentümers
Mit dieser Erklärung sinkt Ihr Risiko um über 90 %.
Bauantrag
Der Bauantrag: Was wirklich nötig ist (+ Checkliste)
Wenn Ihr Projekt genehmigungspflichtig wird, brauchen Sie einen vollständigen Bauantrag.
| Dokument | Pflicht? | Zweck |
|---|---|---|
| Bauzeichnungen | ja | Darstellung des Vorhabens |
| Statiknachweis | ja | Schneelast / Windlast |
| Lageplan / Flurkarte | ja | Grundstückszuordnung |
| Baubeschreibung | meist | Material / Konstruktionsdetails |
| Entwässerungskonzept | oft | Regenwasserableitung |
| Wärmeschutznachweis (nur Warmwintergarten) | immer | EnEV / GEG |
Checkliste: Sind Sie bereit für den Bauantrag?
☐ Alle Maße finalisiert
☐ Statik geprüft
☐ Entwässerung geregelt
☐ Nachbar informiert
☐ Landesbauordnung geprüft
☐ Anbieter bestätigt Machbarkeit
Wenn ein Punkt fehlt → kein Antrag stellen
Bundesländer
Erfahren Sie alles über die Baugenehmigungen in Ihrem Bundesland
Bevor Sie mit der Planung Ihrer Terrassenüberdachung starten, sollten Sie wissen, dass jedes Bundesland eigene Regeln für Größe, Abstand und Ausführung vorgibt. Diese Unterschiede sind nicht kosmetischer Natur – sie entscheiden darüber, ob Ihr Bauvorhaben ohne Antrag möglich ist oder ob Sie zwingend einen Bauantrag, zusätzliche Unterlagen oder sogar die Zustimmung des Nachbarn benötigen.
Damit Sie nicht lange recherchieren müssen, haben wir die Bestimmungen aller 16 Bundesländer für Sie aufbereitet. Mit einem Klick erfahren Sie:
ab welcher Größe Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei bleibt,
wann eine Anzeige, Bauvoranfrage oder ein vollständiger Bauantrag erforderlich wird,
welche Besonderheiten und Ausnahmen gelten (z. B. Abstandsflächen, Außenbereich, Wintergarten-Umbau),
und worauf Sie bei der Planung achten sollten, um teure Fehler zu vermeiden.
Wählen Sie jetzt Ihr Bundesland aus und erhalten Sie die wichtigsten Regeln kompakt, verständlich und auf dem neuesten Stand:
Vorteile und Nachteile
Fazit: Der einfachste Weg zur sicheren Baugenehmigung
Sie haben jetzt das Wissen, das 99 % aller Bauherren fehlt.
Was Sie daraus machen, entscheidet über:
Ihren Baukomfort
Ihre Kosten
Ihren Immobilienwert
Die perfekte Reihenfolge lautet:
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FAQ: Terrassenüberdachung Baugenehmigung
Häufig gestellte Fragen
Welche Maße sind ohne Baugenehmigung erlaubt?
In vielen Bundesländern gilt eine verfahrensfreie Fläche von bis zu 30 m² und eine Tiefe von maximal 3 Metern. Achtung: Das ist kein deutschlandweiter Standard. Bayern, NRW und Niedersachsen prüfen strenger, während Berlin und Brandenburg großzügiger sind.
Brauche ich für eine Terrassenüberdachung immer eine Baugenehmigung?
Nein. Eine Terrassenüberdachung kann genehmigungsfrei sein, wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten werden (z. B. Fläche, Tiefe, Offenheit der Konstruktion, Grenzabstände). Die Freigrenzen unterscheiden sich jedoch je Bundesland. Sobald eine Verglasung, eine Heizung oder eine Grenzbebauung vorliegt, besteht meist Genehmigungspflicht.
Gibt es eine Verjährung bei Schwarzbauten?
Nein. Wer ohne Genehmigung baut, muss auch Jahre später noch mit Bußgeldern rechnen. Eine wichtige Einschränkung gibt es jedoch: Nach Ablauf von fünf Jahren kann die Behörde in der Regel keinen Abriss der Überdachung mehr anordnen.
Achtung, das wissen sehr viele nicht:
In vielen Bundesländern (z.B. Bayern, NRW) können illegale Bauten auch noch nach 30 Jahren abgerissen werden (Grundsatz: „Kein Vertrauensschutz bei Schwarzbauten“).
Die „Verwirkung“ des Abrissrechts ist juristisch extrem kompliziert und selten.
Wann gilt eine Terrassenüberdachung als Wintergarten?
Sobald Ihre Überdachung seitlich geschlossen wird, gilt sie baurechtlich als Gebäude.
Unterscheidung:
Kaltwintergarten = geschlossen, unbeheizt → oft antrags- oder anzeigepflichtig
Warmwintergarten = isoliert, beheizt → immer genehmigungspflichtig
Welche Rolle spielt der Abstand zum Nachbarn?
Eine zentrale. In Deutschland gilt häufig die 3-Meter-Abstandsregel. Wird diese unterschritten, benötigen Sie entweder:
eine Baugenehmigung oder
eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn
Ohne diese Zustimmung kann selbst ein genehmigungsfreies Projekt rechtswidrig werden.
Benötige ich eine Genehmigung, wenn ich nur ein Glasdach ohne Seitenwände baue?
In vielen Fällen nein, sofern die Maße eingehalten werden und keine Abstandsflächen verletzt werden. Problematisch wird es, sobald Seitenteile oder Schiebeelemente montiert werden – diese können das Bauwerk in die Kategorie „Aufenthaltsraum“ verschieben.
Kann ein Bauamt den Bau einer bereits errichteten Terrassenüberdachung stoppen?
Ja. Das Bauamt kann:
einen Baustopp verhängen,
eine Rückbauverfügung aussprechen,
Bußgelder von mehreren Tausend Euro verhängen.
Das gilt selbst dann, wenn das Projekt technisch einwandfrei ist, aber formell ungenehmigt bleibt.
Was kostet eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Je nach Bundesland, Kommune und Projektumfang 300 bis 2.500 Euro. Bei Warmwintergärten können zusätzliche Kosten für Statik- oder Wärmeschutznachweise anfallen.
Muss ein Fachbetrieb die Genehmigung einholen?
Nein, das ist rechtlich Ihre Aufgabe als Bauherr. Professionelle Anbieter unterstützen jedoch häufig bei:
Bauzeichnungen
Statik
Flurkarten
Antragsformulierung
Ein Anbieter, der die Genehmigungsfrage ignoriert, ist ein Warnsignal.
Was passiert, wenn ich erst baue und dann eine Genehmigung beantrage?
Das nennt sich nachträglicher Bauantrag. Er ist möglich, aber riskant. Wird die Genehmigung verweigert, bleibt nur der Abriss. Ein einmaliger Rechtsbruch bleibt dokumentiert – auch bei späterem Hausverkauf ein Problem.
Sind Terrassenüberdachungen aus Holz oder Aluminium rechtlich unterschiedlich?
Nein. Das Material spielt keine Rolle. Entscheidend sind:
Nutzung
Größe
Bauart
Abstandsflächen
Beheizung
Ein kleines Aluminiumdach kann genehmigungspflichtig sein, ein großes Holzdach nicht – abhängig von der Landesbauordnung.
Muss ich meine Terrassenüberdachung bei der Versicherung melden?
Ja, wenn die Überdachung fest mit dem Gebäude verbunden ist. Gebäudeschutzversicherer verlangen eine Meldung, sonst riskieren Sie Leistungsablehnungen bei Sturm-, Hagel- oder Schneeschäden.
Gibt es eine bundesweite Ausnahmegenehmigung?
Nein. Es existiert kein deutschlandweit einheitliches Baurecht für Terrassendächer. Jedes Bundesland definiert seine eigenen Freigrenzen. Deshalb ist eine regionale Prüfung zwingend.