Terrassenüberdachung Baugenehmigung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ermöglicht viele Terrassenüberdachungen ohne umfangreiches Genehmigungsverfahren – dennoch müssen Abstandsflächen, die offene Bauweise und die Vorgaben der Bauordnung LSA genau geprüft werden. Finden Sie hier heraus, ob Ihr Terrassendach verfahrensfrei ist.

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[Überblick]

Überdachung Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt Überblick.

Genehmigungsfrei

Offene Terrassenüberdachungen bis etwa 30 m² gelten oft als genehmigungsfrei.

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Richtwert

Abstand

Die reguläre Abstandsfläche beträgt meist drei Meter und gilt unabhängig vom Bauantrag.

0 m

Mindestabstand

BauO LSA

Rechtsgrundlage ist die Bauordnung Sachsen-Anhalt mit den Regeln zu Nebenanlagen.

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Terrassenüberdachung Sachsen-Anhalt: Was erlaubt ist – und was nicht

Die baurechtliche Einordnung von Terrassenüberdachungen in Sachsen-Anhalt folgt einer klaren Grundlogik: Solange eine Überdachung untergeordnet, offen und baulich wenig prägend ist, kann sie als verfahrensfreies Vorhaben eingestuft werden. Damit unterscheidet sich Sachsen-Anhalt nicht grundsätzlich von anderen Bundesländern, setzt aber eigene Schwerpunkte, insbesondere bei der Frage nach Abstandsflächen und der Einordnung im Bebauungsplan.

Eine Terrassenüberdachung wird in Sachsen-Anhalt grundsätzlich als bauliche Anlage gewertet. Ob sie genehmigungsfrei ist, entscheidet sich nicht allein an der Größe, sondern an ihrer Wirkung. Kleine, offene Dächer mit begrenzter Tiefe werden häufiger als genehmigungsfrei angesehen, während größere Konstruktionen oder Überdachungen mit Seitenwänden schnell genehmigungspflichtig werden.

Warum die Verfahrensfreiheit in Sachsen-Anhalt sorgfältig geprüft werden muss

Die Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) führt verschiedene Vorhaben auf, die keiner formalen Genehmigung bedürfen. Terrassenüberdachungen sind dort nicht explizit genannt, können jedoch unter die Kategorie der Nebenanlagen und untergeordneten Bauteile fallen. Entscheidend ist:

  • die Überdachung bleibt offen,

  • sie entsteht nicht als Aufenthaltsraum,

  • sie überschreitet nicht den Umfang einer typischen Terrassenüberdachung,

  • sie wahrt den untergeordneten Charakter gegenüber dem Hauptgebäude.

Die häufig genannte Grenze von rund 30 m² gründet sich auf Erfahrungswerte aus der Praxis vieler Bauämter und orientiert sich an ähnlichen Nebenanlagen (Carports, offene Unterstände).

Abstandsflächen in Sachsen-Anhalt: Der tatsächliche limitierende Faktor

Auch wenn das Terrassendach verfahrensfrei sein könnte, bleiben die Vorschriften zu den Abstandsflächen voll wirksam. In der Mehrzahl der Wohngebiete ergibt sich ein Abstand von mindestens drei Metern, der aus der üblichen Wandhöhe und dem Maß der baulichen Anlage resultiert.

Die Abstandsflächenbestimmungen gelten unabhängig davon, ob ein Bauantrag erforderlich ist. Sie stellen sicher, dass Belichtung und Belüftung der Grundstücke gewährleistet bleiben. Deshalb sind besonders folgende Punkte wichtig:

  • Terrassendächer dürfen die Ausdehnung der Abstandsfläche nicht überschreiten.

  • Ein höheres Dach kann eine deutlich größere Abstandsfläche erzeugen.

  • Näher als 3 m an die Grenze zu bauen, ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa mit einer Baulast und schriftlicher Zustimmung des Nachbarn.

Viele Bauherren im Land erfahren erst im Gespräch mit dem Bauamt, dass die Abstandsfläche nicht verhandelbar ist – unabhängig von der Verfahrensfreiheit.

Bebauungspläne & Gestaltungsvorschriften: In Sachsen-Anhalt oft strenger als gedacht

Sachsen-Anhalt besitzt zahlreiche Ortschaften mit klar definierten Bebauungsplänen. Diese haben, wie in anderen Bundesländern, Vorrang vor der Bauordnung. Vor allem in historischen Ortslagen, im Harz oder in Bereichen mit erhaltenswerter Ortsgestaltung kann ein Terrassendach zusätzlichen Beschränkungen unterliegen.

Bebauungspläne können regeln:

  • welche Materialien zulässig sind,

  • ob Glasdächer erlaubt sind,

  • welche Position die Überdachung auf dem Grundstück einnehmen darf,

  • wie groß die Dachfläche maximal sein darf,

  • ob bauliche Veränderungen an der straßenseitigen Ansicht gestattet sind.

Ein Blick in den Bebauungsplan ist deshalb zwingend, bevor eine Überdachung geplant wird.

Wann ein Terrassendach in Sachsen-Anhalt genehmigungspflichtig wird

Ein Bauantrag ist erforderlich, wenn:

  • die Grundfläche deutlich über ca. 30 m² liegt,

  • Seitenwände oder Verglasungen entstehen → Wintergarten-Kategorie,

  • die Überdachung freistehend ist und als eigenständige bauliche Anlage gilt,

  • Abstandsflächen unterschritten werden,

  • die Gestaltungsvorgaben des Bebauungsplans verletzt würden.

Gerade die Nachrüstbarkeit von Glasschiebeelementen wird von Bauämtern kritisch betrachtet: Was heute ein offenes Dach ist, könnte morgen ein Aufenthaltsraum sein – und das ist genehmigungspflichtig.

Standsicherheit: Im Harz besonders relevant

Sachsen-Anhalt vereint verschiedene Klimazonen. Besonders die Schneelastzonen im Harz können die statischen Anforderungen für Terrassenüberdachungen deutlich erhöhen. Eine fachgerechte Statik ist daher nicht nur „nice to have“, sondern in vielen Fällen die Grundlage, um langfristige Schäden zu vermeiden.

Wichtige Punkte:

  • Schneelastzonen beachten,

  • stabile Fundamente einplanen,

  • sichere Wandanschlüsse herstellen,

  • ausreichende Entwässerung vorsehen.

Empfehlung für Bauherren in Sachsen-Anhalt

Wer ein Terrassendach plant, sollte:

  1. Die offene Bauweise beibehalten, wenn Verfahrensfreiheit gewünscht ist.

  2. Den Bebauungsplan vor der Planung einsehen.

  3. Abstandsflächen exakt prüfen oder prüfen lassen.

  4. Sich frühzeitig über Statik und Schneelastzonen informieren.

  5. Nachbarn einbinden, wenn das Dach in Grenznähe errichtet wird.

So lassen sich Genehmigungsrisiken minimieren und Planungsfehler vermeiden.

Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.