Terrassenüberdachung im Saarland: Braucht man eine Baugenehmigung?

Im Saarland gelten für Terrassendächer klare, aber oft falsch interpretierte Regeln. Viele Projekte sind zwar ohne Baugenehmigung möglich, dennoch müssen Abstandsflächen und Detailvorschriften genau geprüft werden. Ermitteln Sie hier, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei bleibt.

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[Überblick]

Überdachung Baugenehmigung
Rheinland-Pfalz Überblick.

Verfahrensfrei

Offene Terrassenüberdachungen bis 30 m² gelten in RLP in vielen Fällen als verfahrensfrei.

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Grundfläche

Abstandsfläche

In der Regel sind etwa 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten, auch bei verfahrensfreien Vorhaben.

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Mindestabstand

LBO RLP

Grundlage ist die Landesbauordnung RLP, insbesondere die Regelungen zu verfahrensfreien Nebenanlagen.

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Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz: Das gilt nach Landesbauordnung 2026

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBO RLP) bietet Hauseigentümern vergleichsweise klare Rahmenbedingungen, wenn es um die Errichtung einer Terrassenüberdachung geht. Ein Großteil der üblichen Überdachungen fällt unter die verfahrensfreien Bauvorhaben, sofern bestimmte Kriterien eingehalten werden. Die wichtigste Größe dabei ist die 30-m²-Grenze, die in der Praxis für viele Standard-Terrassendächer ausreichend ist.

Terrassenüberdachungen gehören in Rheinland-Pfalz zu den sogenannten baulichen Nebenanlagen, die unter bestimmten Umständen ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Dennoch müssen Bauherren eine Reihe weiterer Vorschriften beachten – insbesondere Abstandsflächen, den Bebauungsplan und Gestaltungsanforderungen.

Die 30-m²-Grenze: Wann ist Ihr Terrassendach verfahrensfrei?

Eine Terrassenüberdachung bleibt in Rheinland-Pfalz in der Regel genehmigungsfrei, wenn:

  • die Grundfläche nicht größer als 30 m² ist,

  • die Überdachung offen bleibt (keine geschlossenen Seitenwände),

  • kein Aufenthaltsraum entsteht,

  • das Bauwerk optisch untergeordnet zum Hauptgebäude bleibt,

  • keine besonderen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen.

Diese Regelung ermöglicht vielen Hausbesitzern eine unkomplizierte Umsetzung – allerdings nur, wenn das Vorhaben wirklich als einfache Überdachung zu werten ist. Sobald sich durch Seitenwände oder Teilverglasungen ein Wintergartencharakter ergibt, endet die Verfahrensfreiheit.

Abstandsflächen in Rheinland-Pfalz: Die wichtigste Stellschraube

Auch wenn Ihr Terrassendach nach LBO verfahrensfrei ist, müssen die allgemeinen Abstandsflächen eingehalten werden. Diese betragen im Regelfall:

+3 Meter zur Grundstücksgrenze

Was viele Bauherren nicht wissen:
Die Abstandsfläche gilt selbst dann, wenn das Terrassendach verfahrensfrei ist. Wird dieser Abstand unterschritten, kann das Bauamt Maßnahmen einleiten oder ein Nachbar Widerspruch einlegen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Eine Bebauung direkt an der Grenze ist nur mit Zustimmung des Nachbarn oder einer Baulast möglich.

  • Höhere oder tiefere Dächer erweitern die rechnerische Abstandsfläche.

  • In Hanglagen oder eng bebauten Gebieten können strengere Anforderungen gelten.

  • Bei klaren Bebauungsplänen gelten diese vorrangig vor der LBO.

Mit anderen Worten: Die Verfahrensfreiheit befreit nicht von grundlegenden baurechtlichen Pflichten.

Wann wird ein Bauantrag in Rheinland-Pfalz erforderlich?

Ein regulärer Bauantrag ist fällig, wenn:

  • die Überdachung größer als 30 m² wird,

  • Seitenwände, Schiebeelemente oder Verglasungen hinzukommen,

  • die Konstruktion freistehend und zu massiv für eine Nebenanlage wird,

  • Abstandsflächen nicht eingehalten werden können,

  • der Bebauungsplan das Projekt einschränkt,

  • ein Wintergarten oder Raum mit Aufenthaltsqualität entsteht.

Ein bauordnungsrechtlicher Antrag umfasst meist Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung sowie statische Unterlagen.

Gestaltungssatzungen, Ortsbild & Materialwahl

Ein großer Teil der Gemeinden in Rheinland-Pfalz nutzt Gestaltungssatzungen oder Bebauungspläne, die das Ortsbild wahren sollen. Darin können Vorgaben enthalten sein zu:

  • Dachneigung und Form,

  • Materialien (Holz, Aluminium, Glas),

  • Farbe der Konstruktion,

  • maximal zulässiger Tiefe oder Breite,

  • Einordnung in die rückwärtige Gartenzone.

Insbesondere in historischen Ortskernen oder in touristisch geprägten Gemeinden (z. B. an der Mosel) können strengere Regelungen gelten.

Standsicherheit & technische Anforderungen

Unabhängig von der Genehmigungspflicht muss jede Terrassenüberdachung standsicher geplant werden. Rheinland-Pfalz hat teils unterschiedliche Wind- und Schneelastzonen, sodass folgende Anforderungen gelten:

  • Tragfähigkeit der Pfosten und Träger

  • geprüfte Statik für Glas- oder Polycarbonatdächer

  • ausreichende Fundamentierung

  • fachgerechte Wandanschlüsse

Seriöse Fachbetriebe liefern diese Unterlagen in der Regel automatisch mit, was die Abnahme erleichtert und langfristige Schäden verhindert.

Praktische Tipps für Bauherren in Rheinland-Pfalz

  1. Unter 30 m² bleiben, wenn möglich – damit entfällt der Bauantrag.

  2. Abstandsflächen messen, bevor Sie Material bestellen.

  3. Bebauungsplan prüfen – er gilt oft vorrangig vor der LBO.

  4. Keine Seitenwände einplanen, wenn Sie verfahrensfrei bleiben wollen.

  5. Statik prüfen – Sicherheit geht vor.

  6. Nachbarn einbinden, besonders bei grenznahen Konstruktionen.

Damit steht einer rechtssicheren Umsetzung Ihres Terrassendachs nichts mehr im Wege.

Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.