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Baugenehmigung Terrassenüberdachung Niedersachsen
In Niedersachsen können Terrassenüberdachungen bis 30 m² grundsätzlich verfahrensfrei sein – entscheidend sind Lage, Konstruktion und die Abstandsflächen nach NBauO. Ermitteln Sie jetzt, ob Ihr Terrassendach ohne Bauantrag realisierbar ist.
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[Überblick]
Überdachung Baugenehmigung
Niedersachsen Überblick.
Verfahrensfrei
Offene Terrassenüberdachungen bis 30 m² sind in Niedersachsen häufig genehmigungsfrei.
0 m²
Grundfläche
Abstandsfläche
Für Terrassendächer gilt meist ein Abstand von etwa 3 m zur Grundstücksgrenze.
0 m
Mindestabstand
NBauO
Grundlage ist die Anlage zu § 60 NBauO, die verfahrensfreie Vorhaben regelt.
§ 0
Rechtsgrundlage
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Terrassenüberdachung in Niedersachsen: Das gilt nach NBauO 2026
Für Bauherren in Niedersachsen ist die Regelung zu verfahrensfreien Terrassenüberdachungen vergleichsweise übersichtlich, aber keineswegs trivial. Die maßgeblichen Bestimmungen finden sich in der Anlage zu § 60 NBauO, in der alle Vorhaben aufgelistet sind, die ohne formelles Baugenehmigungsverfahren errichtet werden dürfen. Dazu zählen unter anderem bestimmte kleinere bauliche Anlagen im Gartenbereich – und unter bestimmten Voraussetzungen auch Terrassenüberdachungen.
Terrassendächer gelten in Niedersachsen als bauliche Anlagen mit Einfluss auf das Orts- und Nachbarbild. Daher ist nicht allein die Größe entscheidend, sondern auch die Einbindung ins Grundstück, die Konstruktion sowie die Einhaltung der Abstandsflächen.
Die 30-m²-Regel: Wie groß darf ein Terrassendach in Niedersachsen sein?
In der gängigen Auslegung wird davon ausgegangen, dass offene Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche häufig als verfahrensfreies Vorhaben eingestuft werden. Voraussetzung ist, dass:
das Dach keine geschlossenen Seitenwände besitzt,
kein Aufenthaltsraum entsteht,
das Vorhaben dem Zweck einer Nebenanlage dient,
die Überdachung optisch untergeordnet bleibt und keine städtebaulichen Konflikte erzeugt.
Terrassendächer, die über diese Größen hinausgehen, in ihrer Wirkung massiver erscheinen oder zusätzliche Verglasungen erhalten, werden baurechtlich strenger behandelt und lösen in der Regel die Genehmigungspflicht aus.
Abstandsflächen: Der häufig unterschätzte Faktor in Niedersachsen
Während viele Bauherren die Größe im Blick haben, führt die Abstandsfläche am häufigsten zu Problemen. Die NBauO sieht vor, dass auch verfahrensfreie Vorhaben die Abstandsflächen nach den allgemeinen Regeln einhalten müssen.
Wesentliche Punkte:
Die Standard-Abstandsfläche beträgt etwa 3 m, abhängig von Wandhöhe und örtlichen Gegebenheiten.
Direkt an der Grundstücksgrenze darf eine Terrassenüberdachung nicht ohne Weiteres errichtet werden.
Eine Grenzbebauung ist nur zulässig, wenn
das Nachbargrundstück schriftlich zustimmt (Baulast), oder
die Bauordnung bestimmte Grenzbauten privilegiert – was für Terrassendächer meist nicht der Fall ist.
Wer ein Terrassendach plant, das sehr tief oder hoch ist, sollte die Abstandsflächen frühzeitig prüfen lassen, da sich die Abstandsfläche rechnerisch vergrößert.
Bebauungsplan & Örtliche Gestaltung: Oft entscheidend in Städten
Niedersachsen hat viele Gemeinden mit aktiven Bebauungsplänen. Diese können Terrassenüberdachungen zusätzlich regulieren, etwa durch Vorgaben zu:
Dachform
Material
Farbe
Ausrichtung zum Garten
maximaler Tiefe oder Breite
In reinen Wohngebieten (WR, WA, WS) sind Terrassendächer i. d. R. problemlos zulässig, solange sie sich in das Gesamtbild einfügen. In Mischgebieten oder Gebieten mit Straßengestaltungssatzungen kann es hingegen zu Einschränkungen kommen. Auch Küstenregionen oder Bereiche mit touristischem Charakter haben teilweise spezielle Regelungen.
Wintergärten & Teilverglasungen: In Niedersachsen fast immer genehmigungspflichtig
Sobald eine Terrassenüberdachung Seitenwände, Schiebeelemente, Verglasungen oder wärmedämmende Bauteile erhält, wird sie baurechtlich schnell zu einem:
Wintergarten oder
„überdachten Aufenthaltsraum“.
Solche Konstruktionen sind in Niedersachsen immer genehmigungspflichtig, unabhängig von der Größe. Zudem greifen zusätzliche Regelungen zu Energieeffizienz, Belichtung, Brandschutz und Standsicherheit.
Standsicherheit & Schneelasten: Niedersachsen verlangt Nachweise
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit teils deutlichen Schneelastzonen. Daher ist bei jedem seriösen Terrassendachprojekt – verfahrensfrei oder nicht – eine professionelle statische Betrachtung notwendig.
Bauherren sollten sichergehen, dass:
die verwendeten Profile und Glas-/Polycarbonatplatten die Schneelastzone erfüllen,
die Pfostenfundamente ausreichend dimensioniert sind,
Anschlüsse an der Hauswand statisch korrekt hergestellt werden,
Windlasten berücksichtigt wurden (insbesondere in Küstenregionen).
Wann benötige ich in Niedersachsen definitiv eine Baugenehmigung?
Ein Bauantrag wird erforderlich, wenn:
die 30-m²-Obergrenze überschritten wird,
die Überdachung tiefer oder höher als üblich ausgeführt wird,
geschlossene Elemente verbaut werden,
die Abstandsflächen unterschritten werden,
der Bebauungsplan das Vorhaben einschränkt,
das Terrassendach das Ortsbild erheblich beeinflusst.
In diesen Fällen prüft die Bauaufsichtsbehörde detailliert, ob das Vorhaben zulässig ist.
Empfehlung für Bauherren in Niedersachsen
Bebauungsplan prüfen – gilt oft verbindlicher als die NBauO.
Abstandsflächen einhalten – häufigster Konfliktpunkt.
Statik mit einplanen – besonders in Schneelastgebieten wichtig.
Verfahrensfreiheit nicht mit Freistellung verwechseln – Regeln gelten trotzdem.
Nachbarn vorab einbeziehen – viele Konflikte lassen sich vermeiden.
Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.