Terrassenüberdachung Mecklenburg-Vorpommern Baugenehmigung

Hier erfahren Sie, ob Ihre geplante Terrassenüberdachung in MV verfahrensfrei ist oder genehmigungspflichtig — viele Standarddächer sind ohne Bauantrag möglich. Starten Sie jetzt Ihre Planung schnell und kostenlos.

Kostenlose Terrassendach Angebote für MV

Dauert 3 Minuten und ist zu 100% kostenfrei

[Überblick]

Überdachung Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern Überblick.

Verfahrensfrei EG

Überdachungen bis 30 m² Grundfläche und max. 3 m Tiefe sind in MV meist genehmigungsfrei.

0

Praxis-Grenzwert

Tiefe

Die zulässige Tiefe liegt bei max. 3 Metern, sofern keine geschlossenen Wände geplant sind.

0 m

max. Tiefe

Abstandsfläche

Ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück sollte eingehalten werden — typischer Richtwert: 3 m.

0 m

Mindestabstand

Wir finden Ihren regionalen Terrassendach Anbieter aus Mecklenburg-Vorpommern.

Angebote für MV einholen

Fordern Sie bis zu drei geprüfte Terrassendach-Angebote aus Mecklenburg-Vorpommern – passend zu Ihrem Grundstück und Baurecht.

Angebot erhalten

Baurechtliche Lage: Terrassenüberdachungen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt, wann eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei sein kann — und wann nicht. Laut mehreren Fachquellen gelten Terrassendächer mit einer Grundfläche bis 30 m² und einer maximalen Tiefe von 3 Metern grundsätzlich als verfahrensfrei, sofern keine geschlossenen Seitenwände geplant sind. Carportcompany+2Aroundhome+2

Damit haben viele Hauseigentümer in MV die Möglichkeit, eine einfache, offene Überdachung rechtssicher zu errichten — ohne langwierigen Bauantrag.

Verfahrensfrei ≠ automatisch „rechtsfrei“

Auch wenn Ihre Terrassenüberdachung formal genehmigungsfrei ist, müssen Sie alle weiteren Vorschriften beachten: Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit, Gestaltung und ggf. örtliche Bebauungspläne. OBI Baumarkt und Onlineshop+2Planstuuv+2

Besonders relevant:

  • Abstandsflächen & Nachbarrecht: Der Abstand zur Grundstücksgrenze (oft 3 m) darf nicht unterschritten werden. Bei Verletzung drohen baurechtliche Konsequenzen. Aroundhome+1

  • Statik & Standsicherheit: Auch verfahrensfreie Dächer sollten statisch korrekt geplant sein, um Sicherheit sowie baurechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Carportcompany+1

  • Bebauungsplan & Gestaltung: Lokale Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen können eigene Vorgaben (Dachform, Materialien, Farbe etc.) enthalten — vor dem Bau prüfen! Aroundhome+1

Wann eine Terrassenüberdachung in MV verfahrensfrei bleibt

Eine Überdachung bleibt i.d.R. genehmigungsfrei, wenn:

  • Grundfläche ≤ 30 m²

  • Tiefe ≤ 3 m

  • Keine geschlossenen Seitenwände oder Verglasung

  • Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten

  • Es handelt sich um eine einfache Überdachung, keinen Wintergarten oder Aufenthaltsraum

Wer tiefer baut, eine Verglasung oder Seitenwände plant oder sich nicht an die Abstandsflächen hält, muss mit einem normalen Bauantrag rechnen.

Wichtig bei geschlossenen Konstruktionen bzw. Wintergärten

Für Wintergärten oder überdachte Räume mit Seitenwänden gilt:
In MV sind geschlossene Wintergärten immer genehmigungspflichtig — unabhängig von Größe oder Tiefe. Aroundhome+1

Das liegt daran, dass vergleichbare Konstruktionen als neue bauliche Anlagen mit Aufenthaltscharakter gewertet werden. Die Anforderungen an Statik, Wärmeschutz, ggf. Energieeinsparverordnung etc. müssen dann meist erfüllt sein.

Praxisempfehlungen für Bauherren in Mecklenburg-Vorpommern

  • Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde → lokale Abweichungen möglich

  • Halten Sie Abstände und Grundstücksgrenzen sauber ein

  • Lassen Sie Standsicherheitsnachweise erstellen — auch bei kleinen Überdachungen

  • Verzichten Sie auf geschlossene Seitenwände, wenn Sie genehmigungsfrei bleiben wollen

  • Dokumentieren Sie Maße & Pläne – bei späteren Verkäufen oder Nachfragen wichtig

Damit minimieren Sie Risiko und sorgen für Rechtssicherheit bei Ihrem Projekt.

Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.