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Terrassenüberdachung Mecklenburg-Vorpommern Baugenehmigung
Hier erfahren Sie, ob Ihre geplante Terrassenüberdachung in MV verfahrensfrei ist oder genehmigungspflichtig — viele Standarddächer sind ohne Bauantrag möglich. Starten Sie jetzt Ihre Planung schnell und kostenlos.
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[Überblick]
Überdachung Baugenehmigung
Mecklenburg-Vorpommern Überblick.
Verfahrensfrei EG
Überdachungen bis 30 m² Grundfläche und max. 3 m Tiefe sind in MV meist genehmigungsfrei.
0 m²
Praxis-Grenzwert
Tiefe
Die zulässige Tiefe liegt bei max. 3 Metern, sofern keine geschlossenen Wände geplant sind.
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max. Tiefe
Abstandsfläche
Ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück sollte eingehalten werden — typischer Richtwert: 3 m.
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Mindestabstand
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Baurechtliche Lage: Terrassenüberdachungen in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) regelt, wann eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei sein kann — und wann nicht. Laut mehreren Fachquellen gelten Terrassendächer mit einer Grundfläche bis 30 m² und einer maximalen Tiefe von 3 Metern grundsätzlich als verfahrensfrei, sofern keine geschlossenen Seitenwände geplant sind. Carportcompany+2Aroundhome+2
Damit haben viele Hauseigentümer in MV die Möglichkeit, eine einfache, offene Überdachung rechtssicher zu errichten — ohne langwierigen Bauantrag.
Verfahrensfrei ≠ automatisch „rechtsfrei“
Auch wenn Ihre Terrassenüberdachung formal genehmigungsfrei ist, müssen Sie alle weiteren Vorschriften beachten: Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit, Gestaltung und ggf. örtliche Bebauungspläne. OBI Baumarkt und Onlineshop+2Planstuuv+2
Besonders relevant:
Abstandsflächen & Nachbarrecht: Der Abstand zur Grundstücksgrenze (oft 3 m) darf nicht unterschritten werden. Bei Verletzung drohen baurechtliche Konsequenzen. Aroundhome+1
Statik & Standsicherheit: Auch verfahrensfreie Dächer sollten statisch korrekt geplant sein, um Sicherheit sowie baurechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Carportcompany+1
Bebauungsplan & Gestaltung: Lokale Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen können eigene Vorgaben (Dachform, Materialien, Farbe etc.) enthalten — vor dem Bau prüfen! Aroundhome+1
Wann eine Terrassenüberdachung in MV verfahrensfrei bleibt
Eine Überdachung bleibt i.d.R. genehmigungsfrei, wenn:
Grundfläche ≤ 30 m²
Tiefe ≤ 3 m
Keine geschlossenen Seitenwände oder Verglasung
Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten
Es handelt sich um eine einfache Überdachung, keinen Wintergarten oder Aufenthaltsraum
Wer tiefer baut, eine Verglasung oder Seitenwände plant oder sich nicht an die Abstandsflächen hält, muss mit einem normalen Bauantrag rechnen.
Wichtig bei geschlossenen Konstruktionen bzw. Wintergärten
Für Wintergärten oder überdachte Räume mit Seitenwänden gilt:
In MV sind geschlossene Wintergärten immer genehmigungspflichtig — unabhängig von Größe oder Tiefe. Aroundhome+1
Das liegt daran, dass vergleichbare Konstruktionen als neue bauliche Anlagen mit Aufenthaltscharakter gewertet werden. Die Anforderungen an Statik, Wärmeschutz, ggf. Energieeinsparverordnung etc. müssen dann meist erfüllt sein.
Praxisempfehlungen für Bauherren in Mecklenburg-Vorpommern
Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde → lokale Abweichungen möglich
Halten Sie Abstände und Grundstücksgrenzen sauber ein
Lassen Sie Standsicherheitsnachweise erstellen — auch bei kleinen Überdachungen
Verzichten Sie auf geschlossene Seitenwände, wenn Sie genehmigungsfrei bleiben wollen
Dokumentieren Sie Maße & Pläne – bei späteren Verkäufen oder Nachfragen wichtig
Damit minimieren Sie Risiko und sorgen für Rechtssicherheit bei Ihrem Projekt.
Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.