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Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bremen: Vorschriften für die Hansestadt (2026)
Ob in Schwachhausen, Findorff oder Bremerhaven: Wir prüfen, ob Ihr Bauvorhaben nach § 61 der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei bleibt.
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[Überblick]
Überdachung Baugenehmigung
Bremen Überblick.
Die 30er Hürde
In Bremen und Bremerhaven gilt die Grenze: Bis 30 m² Brutto-Grundfläche bauen Sie meist verfahrensfrei.
0 m²
Grundfläche
Maximale Tiefe
Damit das Amt nicht eingeschaltet werden muss, darf die Überdachung maximal 3,00 m tief sein.
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Maximale Tiefe
Reihenhaus-Problem
Bremen ist die Stadt der Reihenhäuser. Hier gelten bei Grenzbebauung oft verschärfte Brandschutzregeln!
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Bauen in Bremen: Die Tücken bei der Bremer Terrassenüberdachung
Das Baurecht im kleinsten Bundesland richtet sich nach der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO). Die entscheidenden Paragraphen für Hausbesitzer sind § 61 (Verfahrensfreie Vorhaben) und die Abstandsregelungen. Während die Grundregeln großzügig wirken, steckt der Teufel oft in der typischen Bremer Architektur.
Verfahrensfrei: Der Rahmen für Ihr Projekt Sie dürfen den Bau ohne „grünes Licht“ (Bauantrag) starten, wenn Sie diese Box nicht verlassen:
Fläche: Maximal 30 Quadratmeter.
Tiefe: Maximal 3 Meter.
Kontext: Das Vorhaben widerspricht keinem Bebauungsplan (z.B. in historischen Straßenzügen).
Spezialfall: Grenzbebauung & Brandschutz Bremen ist geprägt von schmalen Grundstücken und dem klassischen „Bremer Haus“. Wer hier überdachen will, baut fast immer an die Grenze zum Nachbarn.
Das Privileg: Garagen und Terrassendächer dürfen oft direkt an die Grenze gebaut werden (bis 9 m Länge).
Die Pflicht: Bauen Sie näher als 3 Meter an die Grenze, fordert der Brandschutz oft „nicht brennbare Materialien“. Ein einfaches Plastikdach kann hier unzulässig sein. Oft ist eine Brandwand zum Nachbarn erforderlich, um ein Überspringen von Feuer in den engen Gärten zu verhindern.
Bremerhaven nicht vergessen Obwohl das Landesgesetz (BremLBO) für beide Städte gilt, haben Bremen und Bremerhaven eigene Bauordnungsämter mit teils unterschiedlicher Auslegungspraxis bei Gestaltungssatzungen. Ein kurzer Anruf beim lokalen Amt („Baubürgerbüro“) ist der sicherste Weg, um teure Rückbauten zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.