Terrassenüberdachung Baugenehmigung NRW

In Nordrhein-Westfahlen sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² nach BauO NRW häufig verfahrensfrei – vorausgesetzt, Abstandsflächen und örtliche Vorgaben werden eingehalten. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Terrassendach ohne Bauantrag zulässig ist.

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[Überblick]

Überdachung Baugenehmigung
Nordrhein-Westfalen Überblick.

Verfahrensfrei

Terrassenüberdachungen bis 30 m² sind in NRW nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei.

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Grundfläche

Abstandsfläche

Die Abstandsfläche beträgt i. d. R. 3 m zur Grundstücksgrenze – auch bei verfahrensfreien Vorhaben.

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Mindestabstand

BauO NRW

Rechtsgrundlage ist die Anlage zu § 62 BauO NRW, welche verfahrensfreie Vorhaben definiert.

§ 0

Rechtsgrundlage

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Terrassenüberdachung in NRW: Das gilt nach BauO NRW 2026

Nordrhein-Westfalen hat eine der klarsten und für Bauherren angenehmsten Regelungen für Terrassenüberdachungen in Deutschland. Die Bauordnung NRW (BauO NRW) definiert in § 62 eindeutig, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Dazu gehören auch Terrassenüberdachungen, sofern bestimmte bauliche Kriterien eingehalten werden. Für viele Privatpersonen bedeutet das: Ein professionell geplantes Terrassendach lässt sich ohne Bauantrag realisieren – wichtig ist nur, die Details zu kennen.

Im Kern gilt: Ein Terrassendach bis 30 m² Grundfläche gilt als verfahrensfrei, sofern es sich um eine offene Überdachung ohne geschlossene Seiten handelt. Die Konstruktion darf also Schutz vor Regen bieten, aber keinen Aufenthaltsraum bilden. Sobald Seitenwände, Glasschiebeelemente oder Dämmungen ins Spiel kommen, verändert sich der baurechtliche Charakter.

Die 30-m²-Regel: Wann Ihr Terrassendach in NRW verfahrensfrei bleibt

Die Grenze von 30 m² ist eindeutig und für alle Bauherren leicht nachvollziehbar. Damit fällt ein Großteil moderner Aluminium-Terrassenüberdachungen unter die Verfahrensfreiheit.

Verfahrensfreiheit gilt in NRW, wenn:

  • die Fläche ≤ 30 m² beträgt,

  • das Dach keine geschlossenen Seitenwände hat,

  • kein zusätzlicher Aufenthaltsraum entsteht,

  • das Terrassendach untergeordnet ist, also keine massive bauliche Wirkung entfaltet,

  • die Überdachung direkt am Wohnhaus errichtet wird.

Damit erleichtert NRW vielen Hauseigentümern die Errichtung ohne bauamtliche Vorgänge. Trotzdem bleiben alle anderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen bestehen.

Abstandsflächen in NRW: Häufig unterschätzt, rechtlich entscheidend

In der Praxis ist die Abstandsfläche der häufigste Punkt, an dem verfahrensfreie Vorhaben scheitern. Auch bei Terrassenüberdachungen bis 30 m² verlangt NRW die Einhaltung der regulären Abstandsfläche.

In der Regel beträgt diese:

+3 Meter zur Grundstücksgrenze.

Wichtig ist außerdem:

  • Eine Grenzbebauung ist nicht ohne Weiteres zulässig.

  • Eine Baulast oder schriftliche Nachbarzustimmung kann erforderlich werden, wenn das Dach näher an die Grenze rückt.

  • Tiefe und Höhe der Überdachung beeinflussen die Abstandsfläche: Je höher die Konstruktion, desto größer die rechnerische Abstandsfläche.

Wer Abstandsflächen ignoriert, muss mit bauaufsichtlichen Maßnahmen rechnen – auch wenn die Überdachung formal verfahrensfrei ist.

Bebauungspläne in NRW: Häufige Einschränkungen in Städten

In vielen Gemeinden und Städten in NRW – insbesondere im Ruhrgebiet und im Rheinland – existieren detaillierte Bebauungspläne, die Terrassenüberdachungen regulieren können.

Sie können festlegen:

  • welche Materialien zulässig sind (Holz, Alu, Glas)

  • welche Dachform erlaubt ist

  • maximale Breite oder Tiefe

  • Lage der baulichen Anlage im Gartenbereich

  • besondere Gestaltungsvorgaben

Gerade in Gebieten mit moderner Stadtplanung oder einheitlicher Wohnbebauung wirken solche Pläne verbindlicher als die Landesbauordnung.

Wann trotz 30 m² ein Bauantrag erforderlich wird

Ein Bauantrag ist notwendig, wenn:

  • die 30-m²-Grenze überschritten wird,

  • Seitenwände, Schiebeelemente oder Verglasungen geplant sind,

  • die Überdachung nicht ans Hauptgebäude anschließt,

  • ein Wintergarten entstehen soll,

  • Abstandsflächen verletzt werden,

  • eine besondere Gestaltungssatzung gilt.

NRW prüft hierbei sorgfältig, aber vergleichsweise transparent. Saubere Planunterlagen verkürzen das Verfahren erheblich.

Standsicherheit: Pflicht auch bei verfahrensfreien Überdachungen

In NRW muss jede bauliche Anlage standsicher sein – unabhängig von der Genehmigungspflicht. Bei Terrassenüberdachungen bedeutet das:

  • Schneelasten müssen berücksichtigt werden (Regionen wie Siegerland oder Sauerland haben höhere Lastzonen).

  • Windlasten sind besonders in freistehenden Wohngebieten relevant.

  • Fundamente müssen tragfähig und frostsicher ausgeführt sein.

Fachbetriebe liefern in der Regel passende Statiksets und Planunterlagen, was den Ablauf erheblich erleichtert.

Praxis-Tipps für Bauherren in Nordrhein-Westfalen

  1. Exakte Grundfläche planen – unter 30 m² bleiben spart Zeit & Kosten.

  2. Abstandsflächen früh prüfen – häufigster Stolperstein.

  3. Bebauungsplan checken – kann strengere Vorgaben enthalten.

  4. Statik nicht vergessen – sorgt für Rechtssicherheit und schützt vor Schäden.

  5. Nicht „aufrunden“ – Bauämter rechnen präzise.

  6. Nachbarn einbinden – besonders bei grenznahen Lösungen vertrauensbildend.

Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.