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Terrassenüberdachung im Saarland: Braucht man eine Baugenehmigung?
Im Saarland gelten für Terrassendächer klare, aber oft falsch interpretierte Regeln. Viele Projekte sind zwar ohne Baugenehmigung möglich, dennoch müssen Abstandsflächen und Detailvorschriften genau geprüft werden. Ermitteln Sie hier, ob Ihr Vorhaben verfahrensfrei bleibt.
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[Überblick]
Überdachung Baugenehmigung
Saarland Überblick.
Verfahrensfrei
Kleinere, offene Überdachungen können im Saarland häufig ohne Bauantrag umgesetzt werden.
0 m²
Praxiswert
Abstand
Auch bei verfahrensfreien Terrassendächern müssen meist 3 Meter Abstand eingehalten werden.
0 m
Grenze
LBO Saar
Die Landesbauordnung definiert, welche Nebenanlagen keine Genehmigung erfordern.
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Terrassenüberdachung im Saarland: So wird Ihr Bauprojekt richtig bewertet
Im Saarland wird eine Terrassenüberdachung baurechtlich als „bauliche Anlage“ behandelt, die in vielen Fällen als Nebenanlage eingestuft werden kann. Das bedeutet zwar, dass manche Vorhaben ohne klassisches Genehmigungsverfahren auskommen, doch die Verfahrensfreiheit ist enger gefasst, als viele Hauseigentümer vermuten. Die Landesbauordnung definiert nicht nur, wann ein Bauantrag notwendig ist, sondern gibt auch vor, welche allgemeinen Regeln unabhängig vom Genehmigungsstatus gelten.
Eine typische Terrassenüberdachung am Wohnhaus fällt häufig in einen Bereich, den viele Kommunen als kleine, untergeordnete Anlage interpretieren. Besonders entscheidend ist, dass das Dach keine geschlossenen Seiten erhält und somit nicht zu einem Aufenthaltsraum wird. Der Unterschied ist baurechtlich enorm: Ein offenes Terrassendach dient dem Wetterschutz, ein geschlossener Raum hingegen wird wie ein Wintergarten behandelt – mit allen energetischen, statischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen.
Warum die Größe alleine nicht über die Genehmigung entscheidet
Auch wenn sich in der Praxis die 30-m²-Grenze etabliert hat, leitet sich diese nicht als feste Zahl aus der LBO ab. Stattdessen dient sie als Orientierung, wie umfangreich eine Nebenanlage sein darf, ohne die bauliche Wirkung eines „Nebengebäudes“ anzunehmen.
Ein Terrassendach kann im Saarland genehmigungsfrei sein, wenn:
es klar untergeordnet zum Wohnhaus bleibt,
es nicht freistehend im Garten steht,
es keine geschlossenen Wände enthält,
die Abstandsflächen voll eingehalten werden.
Gerade der letzte Punkt ist entscheidend: Viele Bauherren gehen irrtümlich davon aus, dass verfahrensfreie Vorhaben automatisch die Grenzabstände umgehen können. Das ist falsch – die Abstandsflächen gelten in jedem Fall, egal ob ein Bauantrag gestellt wird oder nicht.
Abstandsflächen: Warum sie im Saarland häufig die größte Rolle spielen
Eine Terrassenüberdachung ist auch dann abstandsflächenpflichtig, wenn sie verfahrensfrei errichtet werden darf. Die Standard-Abstandsfläche beträgt in den meisten Wohngebieten drei Meter, kann jedoch größer ausfallen, wenn das Dach konstruktiv höher wirkt als üblich. Steigt die Traufhöhe, vergrößert sich auch die Abstandsfläche.
Typische Stolperstellen in der Praxis:
Ein tiefes Dach überschreitet die rechnerische Abstandsfläche oft schneller als erwartet.
Konstruktionen, die sehr nah an die Grenze rücken, können vom Bauamt nachträglich beanstandet werden.
Eine Nachbarzustimmung ersetzt die baurechtlichen Vorgaben nicht vollständig, kann aber über eine Baulast rechtlich wirksam genutzt werden.
Warum viele Terrassendächer im Saarland trotzdem genehmigungspflichtig werden
Ein Terrassendach verliert die Verfahrensfreiheit insbesondere dann, wenn:
Seitenfüllungen aus Glas oder Polycarbonat eingebaut werden,
das Dach zu groß oder optisch dominant wirkt,
das Grundstück im Geltungsbereich eines strengen Bebauungsplans liegt,
das Terrassendach nicht am Gebäude, sondern freistehend errichtet wird,
energetische Anforderungen greifen (z. B. beim Übergang zum Wintergarten).
Vor allem die Bebauungspläne vieler Gemeinden im Saarland sind hier relevant: Diese können die zulässigen Materialien, Farben und den Standort der Terrasse genau vorschreiben.
Technische Anforderungen: Standsicherheit ist Pflicht
Auch bei verfahrensfreien Projekten verlangt das Saarland eine ausreichende Standsicherheit. In vielen Regionen des Saarlands wirken erhöhte Windlasten oder exponierte Lagen, wodurch eine solide Fundamentierung und eine geprüfte Statik unverzichtbar sind. Ein Terrassendach ist schließlich eine dauerhafte Konstruktion – nicht nur ein dekoratives Element.
Empfehlung für Bauherren im Saarland
Wer im Saarland ein Terrassendach plant, sollte unbedingt:
Die offene Bauweise beibehalten, wenn Verfahrensfreiheit gewünscht ist.
Abstandsflächen genau berechnen oder berechnen lassen.
Den Bebauungsplan prüfen, da dieser oft strenger ist als die LBO.
Mit dem Nachbarn sprechen, um Konflikte frühzeitig auszuschließen.
Die Statik professionell klären, auch bei kleineren Konstruktionen.
Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.