Terrassenüberdachung Baugenehmigung Bayern

Erfahren Sie sofort, ob Ihr Bauvorhaben im Freistaat nach Artikel 57 BayBO verfahrensfrei ist oder ob Sie einen Bauantrag stellen müssen.

Bayrische Anbieter finden

Dauert 3 Minuten und ist zu 100% kostenfrei

[Überblick]

Baugenehmigung Überblick

Größe der Überdachung

In Bayern sind Überdachungen bis zu einer Grundfläche von 30 m² in der Regel verfahrensfrei gestattet.

Die Konstruktion darf eine Tiefe von 3,00 m nicht überschreiten, um ohne Genehmigungsverfahren gebaut zu werden.

0

Grundfläche

Abstandsflächen Nachbar

Gemäß Artikel 6 BayBO müssen zwingend 3 Meter Mindestabstand zur Nachbargrenze eingehalten werden.

Achtung: Ein Bebauungsplan Ihrer Gemeinde oder Gestaltungssatzungen können die Verfahrensfreiheit trotz passender Maße aufheben.

0 m

Mindestabstand

Kalt- und Warmwintergarten

Während offene Dächer oft frei sind, ist ein beheizter Warmwintergarten in Bayern immer genehmigungspflichtig.

Bei denkmalgeschützten Immobilien oder Ensembles ist fast immer eine Erlaubnis der Behörde notwendig.

Sichern Sie sich 3 maßgeschneiderte Terrassendach-Angebote aus Bayern!

Starten Sie jetzt Ihre kostenfreie Online-Konfiguration. Geben Sie kurz Ihre Wünsche ein und erhalten Sie in wenigen Minuten bis zu drei unverbindliche Angebote geprüfter Terrassendach-Fachbetriebe aus Ihrer Region. So sparen Sie Zeit und starten direkt in den Vergleich.

Angebot erhalten

Baurecht in Bayern: Wann ist die Überdachung verfahrensfrei?

Terrassenüberdachung: Genehmigungspflichtig, wenn die Fläche über 30 m² oder die Tiefe über 3,00 m beträgt. Kaltwintergarten: In der Regel genehmigungspflichtig, da durch die geschlossenen Wände ein „Raum“ entsteht (keine reine Überdachung mehr). Warmwintergarten: Immer genehmigungspflichtig (gilt als Wohnraumerweiterung und unterliegt strengen energetischen Anforderungen).

In Bayern ist eine Terrassenüberdachung bis zu 30 m² Fläche und 3,00 m Tiefe verfahrensfrei (genehmigungsfrei), sofern die Abstandsvorschriften und örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden. Dies ist in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g) der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.

Wichtige Punkte für die Genehmigungsfreiheit

  • Größe: Die Fläche darf maximal 30 m² betragen.

  • Tiefe: Die Tiefe der Überdachung darf höchstens 3,00 m sein.

  • Abstand: Grundsätzlich sind die Abstandsflächen (meist 3 Meter zur Grenze) einzuhalten (Art. 6 BayBO).

  • Ausnahmen: Örtliche Bauvorschriften (Bebauungsplan) oder der Denkmalschutz können die Verfahrensfreiheit einschränken, selbst wenn die Maße eingehalten werden.

Was Sie trotzdem in Bayern beachten müssen

  • Baurecht: Auch verfahrensfreie Bauten müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Standsicherheit/Schneelast, Brandschutz) entsprechen.

  • Nachbarrecht: Wenn der Mindestabstand unterschritten wird, ist oft eine Abstandsflächenübernahme und die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

  • Anzeigepflicht: Informieren Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer Gemeinde. In manchen Kommunen muss das Vorhaben trotz Genehmigungsfreiheit schriftlich angezeigt werden („isolierte Befreiung“).

 

Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.