Baugenehmigung Terrassenüberdachung Brandenburg: Vorschriften & Grenzen (2026)

Prüfen Sie hier, ob Ihr Bauvorhaben in Brandenburg nach § 61 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) genehmigungsfrei ist.

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[Überblick]

Überdachung Baugenehmigung
Brandenburg Überblick.

Maximale Fläche

Terrassenüberdachungen bleiben in Brandenburg genehmigungsfrei, solange die Grundfläche 30 m² nicht überschreitet.

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Grundfläche

Maximale Tiefe

Die Konstruktion darf höchstens 3,00 m tief sein. Alles darüber hinaus erfordert einen Bauantrag.

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Maximale Tiefe

Rechtsgrundlage

Geregelt in § 61 Absatz 1 Nr. 1 g der Brandenburgischen Bauordnung. Örtliche Satzungen beachten!

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Rechtsgrundlage BbgBO

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Baurecht in Brandenburg: Wann dürfen Sie ohne Antrag bauen?

Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) schafft klare Verhältnisse für Hausbesitzer. Wer seine Terrasse überdachen möchte, kann dies oft „verfahrensfrei“ tun, muss sich aber exakt an die geometrischen Vorgaben halten. Die wichtigste Passage finden Sie in § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BbgBO.

Die Grenzen der Genehmigungsfreiheit Damit Sie keinen Bauantrag beim zuständigen Amt einreichen müssen, muss Ihr Projekt diese Bedingungen erfüllen:

  1. Die Fläche beträgt maximal 30 Quadratmeter.

  2. Die Tiefe der Überdachung ist nicht größer als 3 Meter.

  3. Die Standsicherheit (Statik) ist gewährleistet (auch wenn sie nicht geprüft wird, sind Sie als Bauherr dafür verantwortlich!).

Abstandsflächen und Nachbarrecht

Auch in Brandenburg gilt: Genehmigungsfrei heißt nicht grenzenlos. Grundsätzlich müssen 3 Meter Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Es gibt jedoch Privilegierungen für Gebäude ohne Aufenthaltsräume (wie Terrassendächer) direkt an der Grenze. Hierbei darf eine Gesamtlänge von 9 Metern je Grundstücksgrenze und 15 Metern insgesamt auf dem Grundstück oft nicht überschritten werden. Achtung: Bei Grenzbebauung müssen oft Brandschutzwände eingeplant werden, wenn die Überdachung nicht aus feuerfestem Material besteht.

Wann Sie trotzdem einen Bauantrag brauchen

  • Wintergarten: Sobald Sie Wände einziehen und den Raum beheizen, entsteht „Wohnraum“. Das ist in Brandenburg immer genehmigungspflichtig.

  • Denkmalschutz: Liegt Ihr Haus in Potsdam oder historischen Ortskernen, hebelt der Denkmalschutz die Verfahrensfreiheit fast immer aus.

Terrassendach, Kalt- und Warmwintergarten

  • Terrassenüberdachung: Genehmigungsfrei bis 30 m² Fläche und 4,00 m Tiefe.

  • Kaltwintergarten (unbeheizt): Genehmigungsfrei bis 20 m² Grundfläche (bzw. 75 m³ Rauminhalt).

  • Warmwintergarten (beheizt): Grundsätzlich immer genehmigungspflichtig (Wohnraumerweiterung).

Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.