Home ❯ Terrassenüberdachung Baugenehmigung ❯ Hamburg
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Hamburg
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre geplante Terrassenüberdachung in Hamburg nach HBauO genehmigungsfrei ist oder ob ein Bauantrag erforderlich wird.
Angebote vergleichen & Planung starten – schnell, kostenlos und unverbindlich.
Terrassendach-Angebote für Hamburg anfordern
Dauert 3 Minuten und ist zu 100% kostenfrei
[Überblick]
Überdachung Baugenehmigung
Hamburg Überblick.
Terrassenüberdachung Hamburg
Verfahrensfreiheit
Terrassenüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und 3 m Tiefe sind in Hamburg meist verfahrensfrei.
0 m²
Grundfläche
Nachbarabstand
Abstandsflächen betragen in Hamburg je nach Gebiet meist 2,50 bis 3,00 m zur Grenze.
0 m
Mindestabstand
Rechtsgrundlage
Verfahrensfreie Terrassendächer richten sich nach § 60 HBauO und den zugehörigen Anlagen.
§ 0 m
HBauO
Wir finden Ihren regionalen Terrassendach Anbieter aus Hamburg.
Mehr als 2.000 Partner deutschlandweit!
Erhalten Sie bis zu drei Angebote von geprüften Betrieben aus Hamburg – schnell, kostenfrei und individuell abgestimmt.
Angebot erhalten
Terrassenüberdachung Baurecht Hamburg: Das gilt 2026 nach HBauO
Hamburg besitzt als Stadtstaat eine kompakte, aber detailreiche Bauordnung, die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Für Bauherren ist besonders wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Terrassendach verfahrensfrei ist und wann zwingend ein Bauantrag erforderlich wird. Die gute Nachricht: Hamburg erlaubt eine vergleichsweise großzügige verfahrensfreie Errichtung kleiner Terrassenüberdachungen – allerdings immer unter Einhaltung weiterer baurechtlicher Vorgaben.
Die 30-m²-Regel: Wann ist ein Terrassendach in Hamburg verfahrensfrei?
Terrassenüberdachungen gelten in Hamburg grundsätzlich als bauliche Anlagen, die das Stadtbild beeinflussen können. Trotzdem erlaubt die HBauO bestimmte Nebenanlagen ohne Genehmigungsverfahren. Dazu zählen auch Terrassendächer, sofern sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Die Grundfläche überschreitet nicht 30 m².
Die Tiefe beträgt maximal 3 m.
Das Dach besitzt keine geschlossenen Seitenwände.
Es entsteht kein Aufenthaltsraum (also kein Wintergarten).
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Innenbereichs (im Zusammenhang bebautes Gebiet).
Diese Regelung erlaubt vielen Bauherren, Standard-Terrassendächer ohne Bauantrag zu realisieren. Dennoch ist Vorsicht geboten: Auch bei verfahrensfreien Bauten müssen alle anderen Vorschriften eingehalten werden – insbesondere Abstandsflächen, Brandschutz und örtliche Gestaltungsvorgaben.
Abstandsflächen in Hamburg: Mehr als nur eine Formalie
Hamburg nutzt ein modifiziertes Abstandsflächensystem. Die Abstandsfläche bemisst sich überwiegend nach der Höhe der Außenwand, beträgt aber in der Praxis:
meist 2,50 bis 3,00 Meter zur Grundstücksgrenze.
Für Terrassenüberdachungen gilt:
Flache Konstruktionen benötigen oft geringere Abstandsflächen.
Konstruktionen mit großer Tiefe oder höherer Attika können die Abstandsfläche erweitern.
Eine Grenzbebauung ist nur mit Nachbarzustimmung möglich, da Terrassendächer baurechtlich nicht wie Garagen privilegiert sind.
Gerade in dicht bebauten Stadtgebieten, wie sie typisch für Hamburg sind, ist die Einhaltung der Abstandsflächen entscheidend. Eine Missachtung kann zu Nachbarschaftskonflikten oder bauaufsichtlichen Maßnahmen führen.
Bebauungspläne in Hamburg haben große Bedeutung
Hamburg verfügt über zahlreiche Bebauungspläne – deutlich mehr als viele Flächenbundesländer pro Quadratkilometer. Sie bestimmen, ob und wie ein Terrassendach zulässig ist.
Ein Bebauungsplan kann u. a. regeln:
Farben und Materialien des Terrassendachs
maximale Tiefe und Breite
ob bauliche Anlagen entlang der Gartenseite zulässig sind
spezielle Schutzbereiche, z. B. Fassadenerhaltungszonen
Gerade in älteren Wohngebieten oder Gebieten mit Ensembleschutz wird oft besonders streng geprüft. Ein Blick in den Bebauungsplan ist daher Pflicht, auch bei verfahrensfreien Vorhaben.
Wann wird ein Bauantrag erforderlich?
Ein Bauantrag wird in Hamburg notwendig, wenn…
die 30-m²-Grenze überschritten wird
das Dach tiefer als 3 m ist
Seitenwände eingebaut werden (→ Wintergarten)
das Terrassendach städtebauliche Belange stark beeinflusst
es sich um den Außenbereich handelt (selten, aber möglich)
der Bebauungsplan strengere Vorgaben enthält
Der Bauantrag ist in Hamburg klar strukturiert: Bauzeichnung, Baubeschreibung, Lageplan sowie ggf. Angaben zur Statik und Brandschutz sind einzureichen.
Praxis-Empfehlung für Hamburger Bauherren
Vorab Bebauungsplan prüfen – viele Überraschungen lassen sich vermeiden.
Abstandsflächen berechnen – ein häufiger Ablehnungsgrund.
Nachbarrecht beachten – Einbindung reduziert Konflikte.
Verfahrensfreiheit nicht überschätzen – sie befreit nicht von allen baurechtlichen Pflichten.
Mit einer professionellen Planung steht einem reibungslosen Bau der Terrassenüberdachung in Hamburg jedoch nichts im Wege.
Wichtiger Hinweis zu baurechtlichen & preislichen Angaben
Die Inhalte dieses Ratgebers wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und basieren auf den aktuellen Landesbauordnungen sowie marktüblichen Preisen (Stand: Dezember 2025). Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben.